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Wenn Sie unserem Verein als Mitglied beitreten wollen, laden Sie bitte den Aufnahmeantrag herunter und
schicken Sie ihn ausgefüllt an die aufgedruckte Adresse.
Download: Aufnahmeantrag (PDF, 26 KB)
BEITRAGSORDNUNG
(gültig ab 01.01.2005)
- Die Jahresbeiträge betragen
- für alle aktiven Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr: EUR 200,00
- für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: EUR 50,00
- für passive Mitglieder: EUR 35,00
- für Ehepartner von aktiven Mitgliedern: EUR 75,00
- für Mitglieder, die älter als 18 Jahre sind und noch in Schul- / Berufsausbildung stehen bzw.
Grundwehr- / Ersatzdienst leisten: EUR 100,00
- für aktive Mitglieder, die bis zum 30.6.1999 aus anderen
Gründen einen ermäßigten Beitrag zahlten: EUR 75,00
(Besitzstandsregelung)
- Zur Ausübung der Fischerei wird eine Erlaubniskarte
benötigt. Diese kostet für
- die Fließgewässer: EUR 60,00
- die stehenden Vereinsgewässer: EUR 40,00
- Jugendliche erhalten die Erlaubniskarte kostenlos.
- Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr
erhoben. Diese beträgt für
- aktive Mitglieder: EUR 125,00
- Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: EUR 50,00.
- Passive Mitglieder haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten; bei Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft ist diese nachzuentrichten.
- Der Jahresbeitrag wird jeweils zur Hälfte am 31.1. bzw. 30.6.
des Jahres abgebucht.
Aufnahmegebühren werden am
31.1. des Jahres abgebucht.
- Mitglieder, die eine Erlaubniskarte besitzen, haben jährlich 20 Arbeitsstunden zu leisten.
Darin müssen 5 Wirtestunden / Mithilfe bei Bewirtung enthalten sein.
Der Sonntagswirtedienst ergibt 5 Std. / Person, bei Doppelbesetzung 3 Std. / Person.
Im Aufnahmejahr sind 30 Arbeitsstunden zu leisten.
Bei Nichterfüllung wird die normale Arbeitsstunde mit EUR 12,50, die Wirtestunde mit EUR 15,-
berechnet und am 30.1. des Folgejahres abgebucht.
- Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten vom 1. Vorsitzenden eingesetzt.
- Eine grundsätzliche Befreiung von der Arbeitsstundenpflicht kann nur auf Antrag erfolgen.
Ein beigefügter Nachweis ist erforderlich.
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