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Wenn Sie unserem Verein als Mitglied beitreten wollen, laden Sie bitte den Aufnahmeantrag herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt an die aufgedruckte Adresse.
Download: Aufnahmeantrag
BEITRAGSORDNUNG (gültig ab 01.01.2005)
- Die Jahresbeiträge betragen
- für alle aktiven Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr: 200,00 €
- für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: 50,00 €
- für passive Mitglieder: 35,00 €
- für Ehepartner von aktiven Mitgliedern: 75,00 €
- für Mitglieder, die älter als 18 Jahre sind und noch in Schul- / Berufsausbildung stehen bzw. Grundwehr- / Ersatzdienst leisten: 100,00 €
- für aktive Mitglieder, die bis zum 30.6.1999 aus anderen Gründen einen ermäßigten Beitrag zahlten: 75,00 €(Besitzstandsregelung)
- Zur Ausübung der Fischerei wird eine Erlaubniskarte benötigt. Diese kostet für
- die Fließgewässer: 60,00 €
- die stehenden Vereinsgewässer: 40,00 €
- Jugendliche erhalten die Erlaubniskarte kostenlos.
- Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben.
Diese beträgt für - aktive Mitglieder: 125,00 €
- Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: 50,00 €
- Passive Mitglieder haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten; bei Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft ist diese nachzuentrichten.
- Der Jahresbeitrag wird jeweils zur Hälfte am 31.1. bzw. 30.6. des Jahres abgebucht. Aufnahmegebühren werden am 31.1. des Jahres abgebucht.
- Mitglieder, die eine Erlaubniskarte besitzen, haben jährlich 20 Arbeitsstunden zu leisten.
Darin müssen 5 Wirtestunden / Mithilfe bei Bewirtung enthalten sein. Der Sonntagswirtedienst ergibt 5 Std. / Person, bei Doppelbesetzung 3 Std. / Person. Im Aufnahmejahr sind 30 Arbeitsstunden zu leisten. Bei Nichterfüllung wird die normale Arbeitsstunde mit 12,50 €, die Wirtestunde mit 15,- € berechnet und am 30.1. des Folgejahres abgebucht.
- Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten vom 1. Vorsitzenden eingesetzt.
- Eine grundsätzliche Befreiung von der Arbeitsstundenpflicht kann nur auf Antrag erfolgen.
Ein beigefügter Nachweis ist erforderlich.
Download: Beitragsordnung