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BEITRAGSORDNUNG
(gültig ab 01.01.2005)

  1. Die Jahresbeiträge betragen
    • für alle aktiven Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr: EUR 200,00
    • für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: EUR 50,00
    • für passive Mitglieder: EUR 35,00
    • für Ehepartner von aktiven Mitgliedern: EUR 75,00
    • für Mitglieder, die älter als 18 Jahre sind und noch in Schul- / Berufsausbildung stehen bzw. Grundwehr- / Ersatzdienst leisten: EUR 100,00
    • für aktive Mitglieder, die bis zum 30.6.1999 aus anderen Gründen einen ermäßigten Beitrag zahlten: EUR 75,00 (Besitzstandsregelung)
    • Zur Ausübung der Fischerei wird eine Erlaubniskarte benötigt. Diese kostet für
      • die Fließgewässer: EUR 60,00
      • die stehenden Vereinsgewässer: EUR 40,00
      • Jugendliche erhalten die Erlaubniskarte kostenlos.

  2. Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben. Diese beträgt für
    • aktive Mitglieder: EUR 125,00
    • Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr: EUR 50,00.
    • Passive Mitglieder haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten; bei Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft ist diese nachzuentrichten.

  3. Der Jahresbeitrag wird jeweils zur Hälfte am 31.1. bzw. 30.6. des Jahres abgebucht.
    Aufnahmegebühren werden am 31.1. des Jahres abgebucht.
  4. Mitglieder, die eine Erlaubniskarte besitzen, haben jährlich 20 Arbeitsstunden zu leisten.
    Darin müssen 5 Wirtestunden / Mithilfe bei Bewirtung enthalten sein.
    Der Sonntagswirtedienst ergibt 5 Std. / Person, bei Doppelbesetzung 3 Std. / Person.
    Im Aufnahmejahr sind 30 Arbeitsstunden zu leisten.
    Bei Nichterfüllung wird die normale Arbeitsstunde mit EUR 12,50, die Wirtestunde mit EUR 15,- berechnet und am 30.1. des Folgejahres abgebucht.
  5. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten vom 1. Vorsitzenden eingesetzt.
  6. Eine grundsätzliche Befreiung von der Arbeitsstundenpflicht kann nur auf Antrag erfolgen.
    Ein beigefügter Nachweis ist erforderlich.