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Wenn Sie unserem Verein als Mitglied beitreten wollen, laden Sie bitte den Aufnahmeantrag herunter und schicken Sie ihn ausgefüllt an die aufgedruckte Adresse.

Download: Aufnahmeantrag
 

 

BEITRAGSORDNUNG (gültig ab 01.01.2005)

  1. Die Jahresbeiträge betragen
    • für alle aktiven Mitglieder ab dem 18. Lebensjahr: 200,00 €
    • für Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr:  50,00 €
    • für passive Mitglieder: 35,00 €
    • für Ehepartner von aktiven Mitgliedern: 75,00 €
    • für Mitglieder, die älter als 18 Jahre sind und noch in Schul- / Berufsausbildung stehen bzw. Grundwehr- / Ersatzdienst leisten:  100,00 €
    • für aktive Mitglieder, die bis zum 30.6.1999 aus anderen Gründen einen ermäßigten Beitrag zahlten: 75,00 €(Besitzstandsregelung)
    • Zur Ausübung der Fischerei wird eine Erlaubniskarte benötigt. Diese kostet für
      • die Fließgewässer: 60,00 €
      • die stehenden Vereinsgewässer: 40,00 €
      • Jugendliche erhalten die Erlaubniskarte kostenlos.
         
  2. Bei Eintritt in den Verein wird eine Aufnahmegebühr erhoben.
    Diese beträgt für
    • aktive Mitglieder: 125,00 €
    • Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr:  50,00 €
    • Passive Mitglieder haben keine Aufnahmegebühr zu entrichten; bei Umwandlung in eine aktive Mitgliedschaft ist diese nachzuentrichten.
       
  3. Der Jahresbeitrag wird jeweils zur Hälfte am 31.1. bzw. 30.6. des Jahres abgebucht. Aufnahmegebühren werden am 31.1. des Jahres abgebucht.
     
  4. Mitglieder, die eine Erlaubniskarte besitzen, haben jährlich 20 Arbeitsstunden zu leisten.
    Darin müssen 5 Wirtestunden / Mithilfe bei Bewirtung enthalten sein. Der Sonntagswirtedienst ergibt 5 Std. / Person, bei Doppelbesetzung 3 Std. / Person. Im Aufnahmejahr sind 30 Arbeitsstunden zu leisten. Bei Nichterfüllung wird die normale Arbeitsstunde mit 12,50 €, die Wirtestunde mit 15,- € berechnet und am 30.1. des Folgejahres abgebucht.
     
  5. Mitglieder, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, werden im Rahmen ihrer Möglichkeiten vom 1. Vorsitzenden eingesetzt. 
     
  6. Eine grundsätzliche Befreiung von der Arbeitsstundenpflicht kann nur auf Antrag erfolgen.
    Ein beigefügter Nachweis ist erforderlich.

 Download: Beitragsordnung

 

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