Ab der Markungsgrenze (beim Steg Wolfentalmühle) und Bach 30 bis zur Waldseer Straße / Biberach.
Gewässerstrecke: 2,8 km
Der Wolfentalbach ist ein reines Jugendgewässer.
Das Fanglimit für alle Jugendgewässer beträgt pro Tag und Angler:
- 1 Forelle, 1 sonstiger Fisch
Hechte sind zahlenmäßig nicht beschränkt.
Die gefangenen Fische werden in das Monatslimit der Gesamtriß mit eingerechnet.
Befischung:
Der Wolfentalbach darf mit einer Handangel befischt werden. Es wird ausschließlich mit Kunstködern geangelt.
So genannte "
Natural Soft Baits" (Nachbildungen von Würmern, Maden, Raupen etc. mit Farb- und Aromastoffen)
sind verboten.
Für alle Gewässer des KSFV gelten folgende verbindliche Regeln:
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Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten.
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Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist nicht erlaubt.
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Die Angelzeit beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
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Zur Aal- und Welsfischerei darf bis 24 Uhr und mit Beginn der Sommerzeit bis 1 Uhr geangelt werden.
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Zum Nachtfischen müssen sich mindestens 2 Angler zusammenfinden.
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Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
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Das Anfüttern ist verboten.
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Der Fang von Köderfischen, um sie an anderen Gewässern zu verwenden, ist verboten.
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Der Angelplatz ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
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Sämtliche Fänge sind sofort (am Wasser) in das Fangbuch einzutragen.
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Fische dürfen am Wasser weder ausgenommen noch geschuppt werden.
Mindestmaße:
Aal
Äsche
Bachforelle
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50 cm
35 cm
30 cm
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Barbe
Hecht
Karpfen
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50 cm
55 cm
40 cm
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Regenbogenforelle
Schleie
Zander
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30 cm
30 cm
50 cm
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Bei nicht aufgeführten Arten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.