Seit dem Ankauf 1972 ist der Weiher im Privatbesitz des KSFV Biberach e.V. Im Jahre 2004 wurde das Gewässer um eine Flachwasserzone erweitert, die als Laich- und Aufzuchtbiotop dient.
Wasserfläche: 1,45 ha
Vereinsinterne Regeln
Der Spitzweiher zwischen Ringschnait und Ochsenhausen wird ganzjährig befischt. Es gelten die gesetzlichen bzw. vereinsinternen
Schonmaße und schonzeiten.
Das Fanglimit pro Tag und Angler beträgt:
- 2 Karpfen, 2 Schleien, 2 Aale, 1 Zander
Hechte sind zahlenmäßig nicht beschränkt. Krebse dürfen entnommen werden.
Als Monatslimit werden 10 Fische festgelegt, davon 3 Zander.
Befischung:
Der Spitzweiher darf mit zwei Ruten beangelt werden. Es sind alle natürlichen und künstlichen Köder erlaubt.
Die Insel ist als Vogelschutzgebiet ausgewiesen und darf nicht betreten werden.
Das Vereinsgelände Spitzweiher steht Mitgliedern und deren engeren Familienangehörigen zur privaten Nutzung zur Verfügung.
Für alle Gewässer des KSFV gelten folgende verbindliche Regeln:
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Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten.
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Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist nicht erlaubt.
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Die Angelzeit beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
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Zur Aal- und Welsfischerei darf bis 24 Uhr und mit Beginn der Sommerzeit bis 1 Uhr geangelt werden.
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Zum Nachtfischen müssen sich mindestens 2 Angler zusammenfinden.
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Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
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Das Anfüttern ist verboten.
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Der Fang von Köderfischen, um sie an anderen Gewässern zu verwenden, ist verboten.
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Der Angelplatz ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
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Sämtliche Fänge sind sofort (am Wasser) in das Fangbuch einzutragen.
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Fische dürfen am Wasser weder ausgenommen noch geschuppt werden.
Mindestmaße:
Aal
Äsche
Bachforelle
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50 cm
35 cm
30 cm
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Barbe
Hecht
Karpfen
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50 cm
55 cm
40 cm
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Regenbogenforelle
Schleie
Zander
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30 cm
30 cm
50 cm
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Bei nicht aufgeführten Arten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.