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DONAU (Rottenacker - Ehingen)


Im Rahmen einer Pachtgemeinschaft zwischen dem Kreissportfischereiverein Biberach e.V. und dem Bezirksfischerei-Verein e.V. Ehingen/Donau (im Folgenden BFV genannt) wird die Donau innerhalb der unten bezeichneten Gewässerstrecke von den Mitgliedern beider Vereine gleichberechtigt befischt.
Es gilt die Gewässerordnung des BFV, die sich größtenteils mit den Vereinsinternen Regeln des KSFV deckt. Abweichende Besonderheiten, auf die nachfolgend hingewiesen wird, sind unbedingt einzuhalten.

Grenzen: Die obere Fischereigrenze des Pachtabschnitts befindet sich beim Schützenheim Rottenacker an der Grenze zum Fischereiverein Munderkingen. Die untere Fischereigrenze stellt der Kläranlageneinlauf der Zellstofffabrik sappi in Ehingen dar, der sich ca. 500 m hinter der Donaubrücke am Ortsausgang von Berg befindet. [Bilder der Fischereigrenzen]
Gewässerstrecke: ca. 9 km

Vereinsinterne Regeln

Die Donau wird ganzjährig befischt. Es gelten die gesetzlichen bzw. vereinsinternen Schonmaße und Schonzeiten.

Durch den BFV ganzjährig geschützt sind:

  • Elritze, Gründling, Nase, sowie alle Krebse und Muscheln
Das Fanglimit pro Tag und Angler beträgt:
  • 2 Salmoniden, 2 andere Raubfische, 1 Barbe, 2 Karpfen, 2 Schleien
Ein Monatslimit besteht nicht; für Welse besteht Entnahmepflicht!

Befischung:

Die Donau darf von Jugendlichen mit einer Rute, von Erwachsenen mit zwei Ruten beangelt werden. Eine Köderfischangel zusätzlich zu bereits zwei ausgelegten Angeln zu verwenden, ist nicht gestattet. Es darf mit allen gängigen Ködern gefischt werden. Beim Fliegenfischen ist nur ein künstlicher Köder mit nur einem Haken zulässig. Für künstliche Köder wie Blinker, Spinner, Systeme, Wobbler u.s.w. sind maximal zwei Einzelhaken oder zwei Drillinge erlaubt.

Weiterhin sind folgende Bestimmungen unbedingt zu beachten:
  • Das Hechtfischen ist nur mit einem Stahlvorfach oder einem gleichwertigen Vorfach erlaubt.
  • Das Mitführen einer Rachensperre ist - zusätzlich zu den gesetzlich geforderten Geräten - zwingend vorgeschrieben.
  • Alle Fischarten, die einer gesetzlichen Schonzeit unterliegen oder ein gesetzliches Schonmaß haben, dürfen nicht als Angelköder verwendet werden.
  • Die aktuell gültige Gewässerordnung des BFV Ehingen ist grundsätzlich mitzuführen.

Bilder der Fischereigrenzen:


Umgebung nahe der oberen Fischereigrenze


untere Fischereigrenze


Für alle Gewässer des KSFV gelten folgende verbindliche Regeln:

  • Das Hältern von gefangenen Fischen ist verboten.
  • Das Angeln mit lebendem Köderfisch ist nicht erlaubt.
  • Die Angelzeit beginnt 1 Stunde vor Sonnenaufgang und endet 1 Stunde nach Sonnenuntergang.
  • Zur Aal- und Welsfischerei darf bis 24 Uhr und mit Beginn der Sommerzeit bis 1 Uhr geangelt werden.
  • Zum Nachtfischen müssen sich mindestens 2 Angler zusammenfinden.
  • Das Fischen ist nur vom Ufer aus gestattet.
  • Das Anfüttern ist verboten.
  • Der Fang von Köderfischen, um sie an anderen Gewässern zu verwenden, ist verboten.
  • Der Angelplatz ist in einem ordentlichen Zustand zu verlassen.
  • Sämtliche Fänge sind sofort (am Wasser) in das Fangbuch einzutragen.
  • Fische dürfen am Wasser weder ausgenommen noch geschuppt werden.
Mindestmaße:
Aal
Äsche
Bachforelle
50 cm
35 cm
30 cm
         Barbe
Hecht
Karpfen
50 cm
55 cm
40 cm
         Regenbogenforelle
Schleie
Zander
30 cm
30 cm
50 cm

Bei nicht aufgeführten Arten gelten die gesetzlichen Schonmaße und Schonzeiten.

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